AVB

Allgemeine Nutzungs- und Vertragsbedingungen

1.1 Vertragsgegenstand
Diese Bedingungen regeln den Verkauf von Hardware und die Einräumung von Lizenzrechten durch die eXtenso IT-Services AG an den Lizenznehmer, sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch die eXtenso IT-Services AG. Soweit diese Bedingungen keine Regelungen enthalten, findet das schweizerische materielle Recht Anwendung. Allfällige Anhänge und Nachträge zu diesem Vertrag bilden Bestandteil desselben. Besteht kein schriftlicher Vertrag, so anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Vertragsbedingungen mit dem Öffnen/Aufreissen der Software-Verpackung oder der Installation der Softwareprodukte bzw. der Apps.


1.2 Lieferung und Installation
Die Lieferung der Produkte erfolgt unter Vorbehalt allfälliger Verzögerungen, durch Umstände die zur Zeit der Vertragsunterzeichnung nicht bekannt waren oder sonst von eXtenso IT-Services AG nicht beeinflusst werden können, auf das im Vertrag approximativ genannte Datum und an den dort angegebenen Lieferort, wobei Teillieferungen zulässig sind. Auf Wunsch übernimmt eXtenso IT-Services AG die Installation zu den aufgeführten Bedingungen. Mit der Übergabe geht die Gefahr auf den Kunden/Lizenznehmer über. Leistungen können je nach Zweckmässigkeit auch am Sitz der eXtenso IT-Services AG erfolgen.


1.3 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, den im Vertrag angegebenen Kaufpreis zu den genannten Zahlungskonditionen zu bezahlen. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der eXtenso IT-Services AG, welche bis zu diesem Zeitpunkt berechtigt ist, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann eXtenso IT-Services AG mit sofortiger Wirkung und vorbehaltlich aller Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten, dies insbesondere bei Wartungsverträgen.


1.4 Lizenz-Software
An der im Vertrag aufgeführten Software/Apps gewährt eXtenso IT-Services AG dem Kunden/Lizenznehmer eine nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Lizenz zum Gebrauch auf einer Hardware-Konfiguration (Einplatz) innerhalb derselben Firma am gleichen Domizil. Mehrplatz, sofern im Kaufvertrag so erwähnt: Die Nutzung der Software ist auf die im Vertrag zulässige Anzahl Arbeitsplätze, Objektanzahl, Module und Optionen begrenzt. Eine weitergehende Verwertung oder Nutzung ausserhalb dieses Geltungsbereichs, insbesondere an anderen Standorten oder eine Mehrfachnutzung durch den Anwender, ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch eXtenso IT-Services AG zulässig. Die Eigentums- und Urheberrechte stehen ausschliesslich eXtenso IT-Services AG zu. Der Kunde/Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software oder App Dritten nicht zugänglich zu machen und haftet im Unterlassungsfall.


1.5 Gebrauch
Gebrauch und Kontrolle der Produkte sind Sache des Kunden/Lizenznehmers und liegen in dessen Verantwortung.


1.6 Gewährleistung
eXtenso IT-Services AG erbringt für die Produkte grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Der Lizenznehmer anerkennt, dass Funktionsstörungen bzw. Fehler in der Software/App auch bei grösster Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, und dass die ununterbrochene Funktionsfähigkeit der Software/App nicht gewährleistet werden kann. Der Lizenznehmer trifft geeignete Massnahmen zur Datensicherung und überprüft diese periodisch, insbesondere bei ausgelagerten Daten (Cloud). eXtenso IT-Services AG oder deren Mitarbeiter haften nicht für Datenverluste oder ähnliche Ereignisse. eXtenso IT-Services AG übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Schulung gegenüber dem Lizenznehmer. Es obliegt dem Lizenznehmer, erbrachte Dienstleistungen zu überprüfen und entscheidet über deren Verwendung, insbesondere von erfassten Daten. Die Erfassung von Daten erfolgt immer nach Vorgabe des Kunden/Lizenznehmers. Der Kunde/Lizenznehmer trägt die Verantwortung für den Datenbestand.


1.7 Preisrevisionen
Die eXtenso IT-Services AG kann die Gebührensätze jederzeit ändern. Die revidierten Gebührensätze werden spätestens mit der Fakturierung angezeigt.


1.8 Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen und Nebenabreden müssen in schriftlicher Form festgehalten und beidseitig rechtsgültig unterzeichnet werden. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig oder unanwendbar sein, sind die entsprechenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn der ungültigen oder unanwendbaren möglichst nahe kommen. Die übrigen Bestimmungen werden dadurch nicht berührt und bleiben bestehen.


1.9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Opfikon/Glattbrugg.